Kanzleien-Arztpraxen-Fit

Denken Sie auch, dass gesunde und zufriedene Mitarbeiter die effektivsten sind?
Was wäre, wenn der Staat die Investition in die Gesundheit der Arbeitnehmer fördern würde?
Gemäß § 3 EStG können Leistungen des Arbeitgebers bis zu einem Freibetrag in Höhe von 500 € pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr lohnsteuer- und sozialabgabefrei gestellt werden.
Büro Fitness lässt sich auf verschiedenste Weise in den Arbeitsalltag vor Ort ( Kanzleien, Arztpraxen ) integrieren-

Leistungsbeispiele:

  • Pausen regenerativ nutzen mittels Yoga-, Atem-, Energie- und Mentalübungen
  • Erlernen von Entspannungstechniken
  • Gesundheitskurse wie z.B. Autogenes Training
  • Burnout Prävention